Rechtsöffnung

Rechtsöffnung
Rechts|öffnung,
 
im schweizerischen Recht der Schuldbetreibung die vom Gläubiger durch Rechtsöffnungsgesuch begehrte gerichtliche Beseitigung des vom Schuldner erhobenen Rechtsvorschlages, um die Fortsetzung der auf Geldzahlung gerichteten Zwangsvollstreckung auf dem Weg der Pfändung, der Pfandverwertung oder des Konkurses zu erreichen. Man unterscheidet definitive (rechtskräftige gerichtliche Urteile, gerichtliche Vergleiche, gerichtliche Schuldanerkennungen, rechtskräftige Verfügungen der Verwaltungsbehörden über öffentlich-rechtliche Verpflichtungen) und provisorische Rechtsöffnungstitel (durch öffentliche Urkunde oder durch Unterschrift bekräftigte Schuldanerkennungen), auf die das Rechtsöffnungsgesuch gestützt werden kann.

* * *

Rẹchts|öff|nung, die (schweiz. Rechtsspr.): richterliche Aufhebung des Rechtsvorschlags.

Universal-Lexikon. 2012.

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